Widerrufsrecht beim Kreditvertrag und Widerrufsbelehrung
Widerruf von Darlehen und OHNE Vorfälligkeitsentschädigung!
Aktuell: Neue Gesetztesvorlage soll “ewiges Widerrufsrecht” beenden.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben Verbraucher mit Immobiliardarlehensverträgen
aus 2002 bis 2010 voraussichtlich nur noch bis zum 21.06.2016 Zeit einen Widerruf einzulegen.
Sprechen Sie uns schnell an, wir beraten Sie umgehend!
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie nach dem 1. November 2002 ein Baudarlehen abgeschlossen haben, können Sie Ihren Kredit möglicherweise vorzeitig beenden. Durch einen neuen vetrag würde Ihre Zinsbelastung sinken – ohne dass dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Wenn Sie Ihr Darlehen bereits frühzeitig zurückgezahlt haben und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, kann man diese evtl. sogar zurückfordern.
Der BGH hat vor kurzem entschieden, dass viele Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten nicht korret sind. Diese Widerrufsbelehrungen sind häufig seit 1. November 2002 in Darlehensverträgen enthalten. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann ein Widerruf daher noch Jahre nach Vertragsabschluss erfolgen
Wenn Sie bei Ihrer Bank widerrufen, benötigen Sie meist anwaltliche Beratung. Beachten Sie aber auch, dass das Verhältnis zu Ihrer Bank belastet werden könnte.
Es gilt jedoch: niemand hat Geld zu verschenken, auch Sie nicht!
Prüfen Sie Ihre Rechtschutzversicherung – diese übernimmt in der Regel die Kosten für unsere Überprüfung!
Tel.: 0 23 27 / 8 84 24
E-Mail: info@kanzlei-roembke.de
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